Urlaub und Kündigung: Stichtag 30.6. beachten
Der 30.6. spielt als Stichtag eine große Rolle, wenn es um den Urlaub Ihrer Mitarbeiter geht. Sie sollten ihn vor allem bei Mitarbeitern beachten, die demnächst aus Ihrem Unternehmen ausscheiden.
Endet das Arbeitsverhältnis Ihres Mitarbeiters nämlich nach dem 30.6.2010, kann er von Ihnen den kompletten Jahresurlaub für 2010 verlangen – oder entsprechende finanzielle Abgeltung. Sie können den Mitarbeiter auch nicht darauf verweisen, seinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber zu nehmen.
Endet das Arbeitsverhältnis hingegen bis zum 30.6.2010, steht dem Mitarbeiter für 2010 nur 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat in 2010 zu.
Beispiel: Sie wollen einen Mitarbeiter entlassen, der seit 2 Jahren in Ihrem Unternehmen beschäftigt ist und Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr hat. Der Mitarbeiter hat 2010 noch keinen Urlaub genommen. Wenn Sie nun so rechtzeitig kündigen, dass das Arbeitsverhältnis am 30.6.2010 endet, müssen Sie Ihrem Mitarbeiter nur noch 12 Tage Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung für 12 Tage gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis hingegen am 31.7.2010, sind es 24 Tage Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung für 24 Tage.
Tipp: Die gesetzlichen Kündigungsfristen und was Sie dabei beachten müssen finden Sie hier.
