Urlaubsübertragung: Für zusätzlichen Urlaub können Sie sie ausschließen
Bislang regeln viele Arbeitsverträge lediglich, wie viele Urlaubstage dem Mitarbeiter jährlich zustehen. Wenn Sie mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) gewähren, kann das jedoch teuer werden, wie ein soeben veröffentlichtes Urteil zeigt (BAG, 4.5.2010, 9 AZR 183/09).
Ohne besondere Regelung ist der zusätzliche Urlaub nämlich nach den gesetzlichen Regeln zu übertragen und abzugelten. Für einen Mitarbeiter, der nach mehreren Jahren Arbeitsunfähigkeit aus dem Unternehmen ausscheidet, heißt das: Sie müssen den gesamten wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten – und das obwohl der Europäische Gerichtshof Anfang 2009 entschieden hat, dass nur der gesetzliche Mindesturlaub nicht verfallen darf. Das Problem lösen Sie durch eine Verfallklausel im Arbeitsvertrag.
Musterformulierung: „Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub/Jahr. Der Urlaub ist bis zum Ende des Kalenderjahres anzutreten. Urlaub, der nicht bis zum 31.12. des Jahres angetreten ist, verfällt, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Das gilt insbesondere für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch von 10 Tagen/Jahr.“
Tipp: Lesen Sie hier, welche Punkte Sie außerdem im Arbeitsvertrag regeln sollten.
