Vorsicht: Zahlen Sie zu wenig Entgelt, könnte das eine Straftat sein

Für Mitarbeiter in Tätigkeiten, die keine besondere Ausbildung erfordern, dürfen Sie das Entgelt in der Regel eher auf der unteren Skala festlegen. Allerdings gilt auch hier: Zu wenig ist Wucher und noch weiter unten angesetztes Entgelt kann sogar als Straftat gewertet werden.

Ein entsprechendes Urteil fällt kürzlich das Landgericht Magdeburg (29.6.2010, 21 Ns 17/09). Im Streitfall zahlte ein Reinigungsunternehmen Putzfrauen ein Entgelt von unter 1 € pro Stunde. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag in diesem Zeitraum aber bei mehr als 7 €. Nach Ansicht des Landgerichts war das Vorgehen des Arbeitgebers eine Straftat. Dieser muss nun 100 Tagessätze à 10 € zahlen und gilt ab Rechtskraft des Urteils als vorbestraft. Nach Aussage des Staatsanwalts müssen Unternehmen, die ein derartiges Entgelt zahlen, in Zukunft mit noch härteren Strafen rechnen.

Tipp: Orientieren Sie sich, auch wenn Sie nicht tarifgebunden sind, immer am Entgelt in entsprechenden Tarifverträgen. Das Entgelt, das sie zahlen, darf das Tarifentgelt zwar unterschreiten, aber nur geringfügig. Wucher sind Entgelte nach der Rechtsprechung dann, wenn diese um mindestens ein Drittel unter den vergleichbaren Tariflöhnen liegen.

Wie Sie das Entgelt im Arbeitsvertrag rechtssicher vereinbaren, erfahren Sie hier.


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