Allzeit bereit: Wenn Mitarbeiter jederzeit erreichbar sind

Aktuelle Studien zeigen: 2/3 der Arbeitnehmer in Deutschland sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte per Internet oder Handy erreichbar. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das mehr Flexibilität. Rechtlich ist die Sache aber mit einigen Problemen verbunden.

Denn die Arbeit von zu Hause oder unterwegs gilt als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Sie ist auf die zulässige Höchstarbeitszeit anzurechnen und führt zu einer Unterbrechung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit. Außerdem besteht eine Aufzeichnungspflicht für diese Freizeit-Arbeitszeiten gemäß § 16 ArbZG.

Das alles gilt auch, wenn Ihr Mitarbeiter freiwillig und aus eigenem Antrieb in seiner Freizeit für Sie tätig wird. Die Rechtsprechung zur Vertrauensarbeitszeit zeigt zudem, dass es nicht genügt, wenn Sie Ihre Mitarbeiter auffordern, die gesetzlichen Arbeitszeiten einzuhalten. Es ist Ihre Sache, die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen zu kontrollieren. Verstöße können gemäß §§ 22, 23 ArbZG als Ordnungswidrigkeit oder gar als Straftat geahndet werden.

Die Konsequenzen für Sie

Am sichersten und einfachsten ist es, Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit zu untersagen und durch technische Hilfsmittel dafür zu sorgen, dass dieses Verbot eingehalten wird. Hier ist beispielsweise an eine zeitlich und/oder persönlich begrenzte Sperre des Zugangs zum Intranet zu denken.

Auf den ersten Blick liegt dieser Weg nicht in Ihrem Interesse. Bedenken Sie aber, dass ein echtes Abschalten von der Arbeit unerlässlich ist, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Und wie gut die Arbeit ist, die Ihr Mitarbeiter spätabends nach einem Glas Wein leistet, hat auch noch niemand geprüft.

Wenn Sie Freizeitarbeit nicht generell unterbinden wollen, sollten Sie die Mitarbeiter verpflichten, Zeit, Art und Dauer dieser Tätigkeiten aufzuzeichnen und Ihnen die Aufzeichnungen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Diese Aufzeichnungen müssen Sie dann stichprobenweise überprüfen – etwa durch Kontrolle des dienstlichen E-Mail-Verkehrs.

Tipp: Lesen Sie hier, was Sie tun können, um Burn-out und Bore-out unter Ihren Mitarbeitern zu verhindern.


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