Wie sollen wir bei Arbeitszeitüberschreitung reagieren?

Frage

Wir haben seit Januar 2012 mit unseren Mitarbeitern eine Pausenregelung gemäß ArbZG getroffen, d.h 30 Minuten Pause bei 6-9 Stunden Arbeit und 45 Minuten Pause bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit.

Durch ein neu eingeführtes Zeiterfasungssystem ist nun ersichtlich, dass eine Mitarbeiterin häufig 10 Stunden arbeitet, teilweise sogar über 10 Stunden ohne zur Pause zu stempeln. Dürfen wir jetzt die 45 Minuten Pause aus der Zeiterfassung rausrechnen und wie verfahren wir mit Arbeitszeiten über 10 Stunden?

Antwort unserer Experten

Ihr Mitarbeiter hat offensichtlich Überstunden gemacht – da Sie diese weder angeordnet haben und auch nichts davon wussten, müssen Sie diese nicht bezahlen. Sie vergüten also nur die normale Arbeitszeit.

Sprechen Sie mit dem Mitarbeiter – Pausen sind wichtig. Sie als Arbeitgeber sind für die Einhaltung des ArbZG verantwortlich. Ihnen kann sogar ein Bußgeld aufgebrummt werden. Er muss seine Pausenzeiten einhalten. Ist die Arbeit nicht zu schaffen, muss entweder er sich besser organisieren, delegieren oder sie müssen in den Arbeitsabläufen etwas ändern.
Dokumentieren Sie das Gespräch.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter Pausen macht und nicht angibt, um mehr Geld zu kassieren. Das wäre ein Betrug, der zumindest eine Abmahnung nach sich ziehen muss.


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