Müssen wir bezahlt freistellen?

Frage

Ein befristetes Arbeitsverhältnis einer unserer Mitarbeiter läuft zum 31.7.11 aus und wird auch nicht mehr verlängert. Laut Gesetz haben wir ja diesen Mitarbeiter, soweit er Vorstellungsgespräche hat, für diese Zeit freizustellen. Müssen wir ihm diese Stunden als Arbeitszeit vergüten? Wenn ja, können wir hier einen Nachweis fordern, dass er wirklich bei Vorstellungsgesprächen war und sich hier nicht einfach "Freizeit" von uns als Arbeitszeit vergüten lässt?

Antwort unserer Experten

Da Ihr Arbeitnehmer nur für kurze Zeit aus einem persönlichen Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist, müssen Sie ihn bezahlt freistellen. So sieht es § 616 BGB vor. Lassen Sie sich, um sicher zu sein, die Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch zeigen.


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