So befristen Sie einzelne Vertragsbestandteile

Sie können nicht nur einen Arbeitsvertrag im Ganzen befristen, sondern auch Teile davon. Dies läuft dann aber nicht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, sondern nach den §§ 307 ff. BGB. Folgende Anforderungen sind an Ihre Befristung zu stellen:

  • Befristen Sie nur schriftlich!
  • Verstoßen Sie nicht gegen ein Gesetz und benachteiligen Sie Ihren Arbeitnehmer auch nicht unangemessen.
  • Einen Befristungsgrund müssen Sie zwar nicht angeben; ist der Sachverhalt ohne Angabe eines Grundes aber nur schwer zu fassen, dann nehmen Sie den Grund lieber auf.
  • Und prüfen Sie, ob Ihr Betriebsrat angehört werden muss! Und hier ein Formulierungsbeispiel:

Der Arbeitsvertrag vom ... wird wie folgt geändert:
§ 2 – Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 25 Stunden/Woche (an 5 Tagen). Die Reduzierung der Arbeitszeit ist im Rahmen einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme erforderlich. Die Bruttovergütung reduziert sind entsprechend auf 25/40.

Tipp: Lesen Sie in unserem Wissensbeitrag befristeter Arbeitsvertrag alles, was Sie über die Befristung von Arbeitsverträgen wissen  müssen.


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