So befristen Sie einzelne Vertragsbestandteile
Sie können nicht nur einen Arbeitsvertrag im Ganzen befristen, sondern auch Teile davon. Dies läuft dann aber nicht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, sondern nach den §§ 307 ff. BGB. Folgende Anforderungen sind an Ihre Befristung zu stellen:
- Befristen Sie nur schriftlich!
- Verstoßen Sie nicht gegen ein Gesetz und benachteiligen Sie Ihren Arbeitnehmer auch nicht unangemessen.
- Einen Befristungsgrund müssen Sie zwar nicht angeben; ist der Sachverhalt ohne Angabe eines Grundes aber nur schwer zu fassen, dann nehmen Sie den Grund lieber auf.
- Und prüfen Sie, ob Ihr Betriebsrat angehört werden muss! Und hier ein Formulierungsbeispiel:
Der Arbeitsvertrag vom ... wird wie folgt geändert:
§ 2 – Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 25 Stunden/Woche (an 5 Tagen). Die Reduzierung der Arbeitszeit ist im Rahmen einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme erforderlich. Die Bruttovergütung reduziert sind entsprechend auf 25/40.
Tipp: Lesen Sie in unserem Wissensbeitrag befristeter Arbeitsvertrag alles, was Sie über die Befristung von Arbeitsverträgen wissen müssen.
