Zeitarbeit: Nachmeldung von Beiträgen bis 31.5.2011
Zeitarbeitsfirmen, die ihre Mitarbeiter nach einem CGZP-Tarifvertrag bezahlt haben, müssen ab Juli mit Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung rechnen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die CGZP-Tarifverträge unwirksam sind (BAG, 14.12.2010, 1 ABR 19/10).
Die betroffenen Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen hätten damit einen höheren Lohn fordern können – nämlich die Vergütung vergleichbarer Mitarbeiter im Betrieb des Entleihers. Damit wurden auch zu wenig Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.
Als Zeitarbeitsfirma können Sie nun bis 31.5.2011 die zu wenig gezahlten Beiträge nachmelden und so die Zahlung von Säumniszuschlägen verhindern. Dabei geht es um die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit ab Dezember 2005. Bei Problemen, die zutreffende Vergütung – und damit die nachzumeldenden Sozialversicherungsbeiträge – zu ermitteln, sollten Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Vereinfachungslösung abzusprechen. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist eine Stundung möglich (Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, 18.3.2011).
Tipp: Worauf Sie als Entleiher beim Einsatz von Zeitarbeitskräften besonders achten sollten, erfahren Sie hier.
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