Zeitarbeit wird ab 1.5.2011 teurer
Ab 1.5.2011 gibt es einen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankerten Mindestlohn für Zeitarbeitskräfte. Dieser liegt bei 7,79 €/Stunde im Westen bzw. 6,89 €/Stunde im Osten. Der Mindestlohn gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter nicht verliehen ist.
Das wurde vom Bundestag am 24.3.2011 beschlossen. Die Verabschiedung am kommenden Freitag im Bundesrat ist reine Formsache, da das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Im Übrigen bleibt es beim Equal-Pay-Prinzip. Das heißt, Zeitarbeitskräfte haben in ihren Einsatzzeiten Anspruch auf dieselbe Vergütung wie die Stammmitarbeiter des Entleihers. Durch Tarifvertrag kann hiervon abgewichen werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf jedoch in keinem Fall unterschritten werden.
Außerdem dürfen festangestellte Mitarbeiter nicht mehr in eine Zeitarbeitsfirma ausgelagert werden, um dann wieder bei ihrem vorherigen Arbeitgeber zu schlechteren Bedingungen zu arbeiten (Drehtürklausel).
Darüber hinaus werden Sie als Entleiher verpflichtet, Zeitarbeitskräfte über freie Stellen zu informieren und ihnen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Betriebskantine oder Betriebskindergarten zu gewähren.
Tipp: Lesen Sie hier, wann und wie Sie Zeitarbeitskräfte rechtssicher einsetzen.
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