Fortbildung abgebrochen – Mitarbeiter zahlt

Eine aufwändige Fortbildung für Ihre Mitarbeiter ist häufig damit verbunden, dass Sie die Fortbildungskosten übernehmen und den Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen. Immerhin dürfen Sie die Fortbildungskosten zurückfordern, wenn der Mitarbeiter die Fortbildung abbricht und kündigt (BAG, 19.1.2011, 3 AZR 621/08).

Im Urteilsfall ging es um eine gestückelte Fortbildung. Der Mitarbeiter hatte in einem Zeitraum von ca. 8 Monaten 2 jeweils 5-wöchige Ausbildungsabschnitte absolviert. Danach kündigte er und nahm an dem geplanten letzten Ausbildungsabschnitt nicht mehr teil.

Der Arbeitgeber forderte daher – wie zuvor vereinbart – die Fortbildungskosten in Höhe von knapp 8.000 € zurück. Der Mitarbeiter meinte, die Rückzahlungsvereinbarung sei unwirksam. Durch die zeitlich auseinanderliegenden Ausbildungsabschnitte werde er unangemessen lange an seinen Arbeitgeber gebunden.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Sie können die Rückzahlung der Fortbildungskosten vereinbaren, sofern die Fortbildung einen geldwerten Vorteil für den Mitarbeiter bedeutet. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die Fortbildung in zeitlich getrennten Ausbildungsabschnitten erfolgt.

Beachten Sie: Die Rückzahlung von Fortbildungskosten kommt nur in Betracht, wenn Sie dies vor Beginn der Fortbildung schriftlich vereinbart haben. Ein Muster für einen Fortbildungsvertrag finden Sie hier.


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