So lange können Sie Ihren Mitarbeiter binden
Rechtsstreitigkeiten um Fortbildungskosten drehen sich meistens darum, wie lange der Mitarbeiter nach Ende der Fortbildung ans Unternehmen gebunden werden kann. Hier kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor allem auf die Dauer der Fortbildung an:
| Dauer der Fortbildung | Maximale Bindungsdauer |
| Ein Monat | 6 Monate nach Fortbildungsende |
| 2 Monate | Ein Jahr nach Fortbildungsende |
| 3 bis 4 Monate | 2 Jahre nach Fortbildungsende |
| 6 Monate bis ein Jahr | 3 Jahre nach Fortbildungsende |
| Mehr als 2 Jahre | 5 Jahre nach Fortbildungsende |
| Für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis nach Fortbildungsende besteht, wird der Rückzahlungsbetrag anteilig reduziert. | |
Als Dauer der Fortbildung gilt nur die Zeit, in der Sie den Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen. Übernehmen Sie die Kosten für eine Fortbildung, die der Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit absolviert, können Sie in der Regel keine Rückzahlung verlangen.
Abweichungen von den Tabellenwerten sind möglich, wenn Sie ganz erhebliche Kosten aufwenden oder die Fortbildung dem Mitarbeiter sehr große Vorteile bringt.
Bemessen Sie die Bindungsdauer zu hoch, weil das zulässige Maß objektiv schwer einzuschätzen war, können Sie darauf hoffen, dass vor Gericht die zulässige Bindungsdauer als vereinbart gilt (BAG, 14.1.2009, 3 AZR 900/07). Im Normalfall führt eine zu lange Bindungsdauer aber dazu, dass die Rückzahlungsvereinbarung insgesamt unwirksam ist. Der Mitarbeiter kann dann gleich nach Ende der Fortbildung kündigen, ohne etwas zurückzahlen zu müssen. Bemessen Sie die Bindungsdauer daher unbedingt vorsichtig.
Tipp: Einen Mustervertrag über die Rückzahlung von Fortbildungskosten finden Sie hier.
