Wie formulieren wir einen Freiwilligkeitsvorbehalt?
Frage
Hätten Sie eine Formulierung für einen Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gratifikationen?
Macht es Sinn ein jährliches Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe in den Vertrag zu schreiben und dann einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu vereinbaren? Würde dies bei der AGB-Kontrolle nicht durchfallen, weil ein fester Betrag jährlich zugesagt ist? Oder lässt man lieber die Gratifikation im Vertrag ganz weg?
Antwort unserer Experten
Eine fest vereinbarte Gratifikation im Arbeitsvertrag, fällt nicht per se durch die AGB-Kontrolle. Wichtig ist nur, dass hier einen Freiwilligkeitsvorbehalt aufnehmen, Kürzungsmöglichkeiten bei Krankheit und bei ruhendem Arbeitsverhältins ausschöpfen. Sonst binden Sie sich unter Umständen wider Willen.
Noch sicherer ist es, wenn Sie nichts im Arbeitsvertrag vereinbaren und einen jährlich wechselnden Betrag als Sonderzahlung wählen und diesen mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen. Denn dann können die Mitarbeiter sich gar nicht auf eine bestimmte Zahlung einstellen und vertrauen in die Zahlung entwickeln. Den Freiwilligkeitsvorbehalt formulieren Sie so:
Die Gratifikation ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft, und zwar auch bei wiederholter Zahlung.
Den Freiwilligkeitsvorbehalt setzen Sie auf die Lohnabrechnung und schreiben Ihren Mitarbeitern evtl. noch einen Brief zur Sonderzahlung, in dem Sie die Freiwilligkeit nochmals besonders herausstellen.
