Bundesarbeitsgericht: Firmenwagen zurückfordern nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Ist Ihr Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig krank, dürfen Sie nach 6 Wochen den zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen zurückfordern. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 14.12.2010 entschieden (Aktenzeichen: 9 AZR 631/09). Damit liegt erstmals eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage vor.

Das Gericht begründet seine Entscheidung so: Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit hat Ihr Mitarbeiter keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung. Da der zur privaten Nutzung überlassene Firmenwagen ein Teil der Vergütung ist, hat er dann auch keinen Anspruch mehr auf den Firmenwagen.

Beachten Sie:  Aus dem Urteil folgt im Umkehrschluss, dass Sie den Firmenwagen nicht ohne weiteres zurückfordern dürfen, solange Sie zur Vergütung des Mitarbeiters verpflichtet sind. Andernfalls müssen Sie dem Mitarbeiter eine Nutzungsausfallentschädigung für den Firmenwagen zahlen. Durch geschickte vertragliche Regelung können Sie sich allerdings mehr Freiraum verschaffen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.


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