Steuern und Sozialabgaben sparen beim Weihnachtsgeld 2010
Bevor Sie Ihren Mitarbeitern das Weihnachtsgeld 2010 auszahlen, sollten Sie über günstigere Alternative nachdenken. Denn Sie können ein freiwilliges Weihnachtsgeld, auf das Ihre Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch haben, ganz oder teilweise durch pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse oder steuerfreie Kindergartenzuschüsse ersetzen.
Diese neue Vorgehensweise wurde vom Bundesfinanzhof Ende letzten Jahres für zulässig erklärt. Sie ist auch in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 enthalten, die voraussichtlich am 5.11.2010 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Das können Sie sich schon beim Weihnachtsgeld 2010 zunutze machen. Dazu gehen Sie so vor:
- Überlegen Sie sich, welche Mitarbeitergruppen Weihnachtsgeld erhalten sollen und in welcher Höhe (z. B. 0,5 Bruttomonatsgehälter für alle Mitarbeiter, die Sie mindestens seit 1.1.2010 beschäftigen und deren Arbeitsverhältnis weder gekündigt ist noch ruht).
- Informieren Sie diese Mitarbeiter, dass Sie „auch in diesem Jahr freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft ein Weihnachtsgeld auszahlen wollen“ und dass „die Auszahlung ganz oder teilweise in Form steuerlich begünstigter Fahrtkosten- oder Kindergartenzuschüsse erfolgen kann“.
- Mitarbeiter, die das in Anspruch nehmen wollen, sollten sich dann beispielsweise innerhalb der nächsten 2 Wochen mit Ihrer Lohnbuchhaltung in Verbindung setzen.
Tipp: Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Sie pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse auszahlen können. Wie Sie steuerfreie Kindergartenzuschüsse rechtssicher abwickeln, erfahren Sie hier.
