Weihnachtsgeld 2010: Auskunft über die Zahlungskriterien ist verpflichtend

Wenn Sie in diesen Tagen über das Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen 2010 entscheiden, sollten Sie wissen: Soweit es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, können Sie über die Zahlungskriterien frei entscheiden.

Folgende Gestaltungsmöglichkeiten sind denkbar und zulässig:

  • Nach Leistung gestaffelte Sonderzahlung
  • Kein Weihnachtsgeld für Mitarbeiter im gekündigten oder ruhenden Arbeitsverhältnis
  • Eine Sonderzahlung nur für eine bestimmte Mitarbeitergruppe (z. B. Außendienstmitarbeiter oder Mitarbeiter, die im Vorjahr einem Lohnverzicht zugestimmt haben)

Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz haben dann alle Mitarbeiter, die die von Ihnen festgesetzten Kriterien erfüllen, Anspruch auf die Sonderzahlung.

Allerdings müssen Sie auch solche Mitarbeiter über die Kriterien der Sonderzahlung informieren, die keine Sonderzahlung erhalten (haben). Das gilt jedenfalls dann, wenn für den ausgenommenen Mitarbeiter nicht offensichtlich ist, dass er die Zahlungskriterien nicht erfüllt. Denn nur so kann er erkennen, ob er ebenfalls Anspruch auf die Sonderzahlung hat, und diese gegebenenfalls einfordern (LAG Niedersachsen, 6.8.2010, 10 Sa 1574/08).

Tipp: Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie Sonderzahlungen wegen Krankheit, Kündigung oder Elternzeit kürzen dürfen.


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