Teilzeitkräfte

Teilzeitkräfte sind oft eine wichtige Stütze im täglichen Geschäft und aus vielen Unternehmen kaum mehr wegzudenken. Trotzdem gibt es gerade bei diesen Angestellten immer wieder vertragliche Unklarheiten. Welchen Urlaubsanspruch hat eine Teilzeitkraft? Wie wird mit Überstunden umgegangen? Und wie genau können die Arbeitszeiten geregelt werden? Lesen Sie in dieser Rubrik das Wichtigste zum Thema Teilzeitkräfte.

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26.04.11

Feiertagsrotation für Teilzeiter?

teilzeitkräfte

Wir haben eine Teilzeitmitarbeiterin die von Dienstag bis Freitag arbeitet. Nun reklamiert sie, dass sie gegenüber anderen benachteiligt ist, da in diesem Jahr 5 Feiertage auf Montage fallen. Müssen wir ihr nun an anderen Tagen freigeben? Es war unser Wunsch, dass sie von Dienstag bis Freitag arbeitet.


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Arbeitszeit, 13.04.11

Können wir die Überstunden vergüten?

Arbeitszeiten _ Wochenkalender

Wir haben eine Teilzeitbeschäftige (25-Stunden-Woche), die ihre Überstunden nur in Freizeit abbauen möchte. Sie hat bereits fast 90 Überstunden aufgebaut. Zudem hat Sie zusätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch, der ebenfalls genommen werden muss. Weil wir die Mitarbeiterin für die Arbeit dringend brauchen, möchten wir ihr gerne die Hälfte auszahlen.
In unseren Verträgen steht: Mehrarbeit wird als Freizeit vergütet und nur bei Sondereinsätzen an Wochenenden ist eine Auszahlung möglich. Die Überstunden stammen aber nicht aus Sondereinsätzen.
Können wir trotzdem darauf bestehen, dass mind. die Hälfte der Überstunden ausbezahlt wird, damit die Mitarbeiterin nicht so lange durch Freitzeitnahme ausfällt?


mehrArbeitszeit
01.02.10

Pausen für Aushilfen?

Uhr Teilzeit 1

Müssen wir Aushilfen ( Teilzeitkräfte ) die 4 Stunden und länger arbeiten eine Frühstückspause bezahlen? Bzw. ab wieviel Stunden ist eine bezahlte Pause vorgeschrieben?
 


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Muster: Job Sharing Vertrag

Teilzeitkräfte _ Radiergummi auf Bleistift

Job Sharing ist eine Variante der Teilzeitbeschäftigung, bei der sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Ihre Vorteile: Sie profi-tieren von dem Know-how mehrerer Mitarbeiter, senken Ihre Kosten, da Sie nicht so viele Arbeitsplätze vorhalten müssen und zudem kann ein Mit-arbeiter schnell und unkompliziert ersetzt werden, wenn er mal nicht arbeiten kann – z. B. weil er krank oder im Urlaub ist. Und für die Mitar-beiter bedeutet ein Job-Sharing mehr Flexibilität. Wie ein Job Sharing Vertrag aussehen kann, zeigt das folgende Muster.


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Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Uhr Teilzeit 2

Manchmal haben Sie soviel Arbeit in Ihrem Unternehmen, dass Sie eine zusätzliche Kraft einstellen müssen. Was aber, wenn die Arbeit nicht für eine Vollzeitstelle reicht? Hier kommen Teilzeitkräfte oder Aushilfen ins Spiel, die Sie mit dem folgenden Arbeitsvertrag unbefristet einstellen können. So können Sie die Arbeitszeit des neuen Mitarbeiters genau auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden.


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Teilzeitkräfte: Die Besonderheiten bei Urlaub, Sonderzahlungen, Arbeitszeit

Uhr Teilzeit 1

Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Teilzeitkräfte aus. Teilzeitkräfte arbeiten beispielsweise auf einer halben oder Dreiviertelstelle oder auch nur einmal pro Woche. Diese Art der Zusammenarbeit ist meist für beide Seiten vorteilhaft. Sie gibt aber auch immer wieder Anlass zu Diskussionen – um Urlaub, Sonderzahlungen oder die genaue Lage der Arbeitszeit.


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18.11.11

Verringerung der Arbeitszeit – Jeder Juli wird arbeitsfrei

Uhr Teilzeit 2

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten verlangen, dass ihre Arbeitszeit verringert wird. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ziel gesehen. So ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt, seine Arbeitszeit beispielsweise von 40 auf 25 Wochenstunden zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe der Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen.


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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 23.06.11

Arbeitnehmer haben kein Problem mit (Teilzeit-)Chefinnen

frau sticht raus

Aktuell ist auf den 2. und 3. Führungsebenen in deutschen Unternehmen nur knapp 1/4 der Stellen von weiblichen Arbeitnehmern besetzt. Und dies, obwohl laut einer Umfrage die Bundesbürger Frauen das sowohl fachlich als auch menschlich zutrauen.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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