26.04.11
Wir haben eine Teilzeitmitarbeiterin die von Dienstag bis Freitag arbeitet. Nun reklamiert sie, dass sie gegenüber anderen benachteiligt ist, da in diesem Jahr 5 Feiertage auf Montage fallen. Müssen wir ihr nun an anderen Tagen freigeben? Es war unser Wunsch, dass sie von Dienstag bis Freitag arbeitet.
mehr Arbeitszeit, 13.04.11
Wir haben eine Teilzeitbeschäftige (25-Stunden-Woche), die ihre Überstunden nur in Freizeit abbauen möchte. Sie hat bereits fast 90 Überstunden aufgebaut. Zudem hat Sie zusätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch, der ebenfalls genommen werden muss. Weil wir die Mitarbeiterin für die Arbeit dringend brauchen, möchten wir ihr gerne die Hälfte auszahlen.
In unseren Verträgen steht: Mehrarbeit wird als Freizeit vergütet und nur bei Sondereinsätzen an Wochenenden ist eine Auszahlung möglich. Die Überstunden stammen aber nicht aus Sondereinsätzen.
Können wir trotzdem darauf bestehen, dass mind. die Hälfte der Überstunden ausbezahlt wird, damit die Mitarbeiterin nicht so lange durch Freitzeitnahme ausfällt?
mehrArbeitszeit 01.02.10
Müssen wir Aushilfen ( Teilzeitkräfte ) die 4 Stunden und länger arbeiten eine Frühstückspause bezahlen? Bzw. ab wieviel Stunden ist eine bezahlte Pause vorgeschrieben?
mehr 22.01.10
Wir möchten ein Gleitzonenbeschäftigungsverhältnis anbieten. Benötigen wir hierfür einen speziellen Vertrag für einen Midi-Job oder können wir die regulären Arbeitsverträge für ein Anstellungsverhältnis verwenden (ggf. mit Befristung)?
mehr 10.11.08
Wir haben ein Mitarbeiterin, die bereits ein Jahr lang krank ist und Krankengeld bezieht. Nun wird diese Mitarbeiterin von der Krankenkasse gedrängt, wieder arbeiten zu gehen oder Rente zu beantragen. Die Mitarbeiterin hat den Status einer Schwerbehinderten und kann deshalb mit 63 Jahren ungeminderte Altersrente beantragen. Im Juli 2010 wird sie 63 Jahre alt. Meiner Meinung nach hat sie auf jeden Fall 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld, dies wäre bis März 2009. Da diese Frau wirklich sehr krank ist, möchten wir ihr für die restlichen 16 Monate bis zum 63. Geburtstag einen Teilzeitjob anbieten und sie gleichzeitig von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen. So bräuchte sie keine frühzeitige Rente zu beantragen. Ist dies rechtlich zulässig? Erschwerend kommt hinzu, dass der alte Arbeitsplatz dieser Mitarbeiterin weggefallen ist und es keinen gleichwertigen Arbeitsplatz in unserem Unternehmen gibt.
mehr 07.10.08
Eine Mitarbeiterin in Teilzeit arbeitet bei uns nur zwei Tage die Woche. Als sie neulich krankheitsbedingt ausfiel, erreichte mich ihre Krankmeldung erst eine Woche später. Ihre Begründung lautete: Ihre arbeitsfreien Tage zählten ja bei der Berechnung der Frist für die Meldung nicht mit. Hat sie Recht?
mehr