Abrufarbeit: So umgehen Sie die Ankündigungsfrist

Abrufarbeit ist für Sie als Arbeitgeber immer dann interessant, wenn Sie nicht langfristig planen können, ob und wann Sie einen Mitarbeiter brauchen. Grundsätzlich ist solche Abrufarbeit auch zulässig (§ 12 TzBfG). Allerdings ist der Mitarbeiter nur dann zur Arbeit verpflichtet, wenn Sie ihm die Lage der Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitteilen.

Ihren Flexibilitätsanforderungen wird diese lange Ankündigungsfrist meist nicht gerecht. Und eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach der Mitarbeiter auch bei kürzerer Ankündigungsfrist zur Arbeit verpflichtet ist, ist unwirksam.

Der Ausweg: Geben Sie Ihrem Mitarbeiter einen Anreiz auch, kurzfristig gerne zur Arbeit zu kommen. Dazu nehmen Sie in den Abrufarbeitsvertrag folgende Musterformulierung auf:

                             Ankündigungsfrist für Abrufarbeit
Der Mitarbeiter ist nur dann zur Arbeit verpflichtet, wenn der konkrete Arbeitseinsatz vom Arbeitgeber mindestens 4 Tage vorher angekündigt wurde. Arbeitet der Mitarbeiter auf Wunsch des Arbeitgebers mit kürzerer Ankündigungsfrist, erhält der Mitarbeiter ein Prämie in Höhe von

  • ... € bei 3 Tagen Ankündigungsfrist,
  • ... € bei 2 Tagen Ankündigungsfrist,
  • ... € bei einem Tag Ankündigungsfrist,
  • ... € bei Arbeitsaufnahme am Tag des Abrufs.

Tipp: Lesen Sie hier, wie Sie Abrufarbeit rechtssicher vereinbaren.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen