
Es besteht ein Vertrag mit einem Mitarbeiter, der ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit der entsprechenden Karenzzahlung als Ausgleich vorsieht. Wir möchten diesem Mitarbeiter zur Jahresmitte kündigen aus "betriebsbedingten Gründen", d.h. wir kommen nicht mehr miteinander klar.a) wie kann man überprüfen, ob der Mitarbeiter sich um eine neue Anstellung bemüht? Kann es passieren, dass er 1 Jahr vom Arbeitslosengeld lebt und die volle Karenzzahlung von uns obendrauf erhält (1 Jahr 1/2 Brutto)? Wenn ja - welche Möglichkeiten gibt es, das zu verhindern?b) wenn man sich gegenseitig auf eine Aufhebung des Wettbewerbsverbotes (und der Karenzzahlung) einigt, z.B. indem wir den Mitarbeiter für die restliche Arbeitszeit freistellen - wie muss das festgehalten werden? Gehört das mit in die Kündigung? Muss man ein eigenes Schriftstück dazu aufsetzen? Der Mitarbeiter hat uns darauf angesprochen, dass er evtl. sozialversicherungspflichtig würde, wenn er offiziell freigestellt wäre - stimmt das und wie kann man das verhindern? Wir würden bevorzugen, das Wettbewerbsverbot aufzuheben. Hat der Mitarbeiter durch die Freistellung allerdings Nachteile, wird er darauf nicht eingehen.
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