Wettbewerbsverbot

Der Albtraum eines jeden Arbeitgebers: Sie bilden eine Fachkraft aus, die dann mit dem bei Ihnen gewonnenen Know-how zur Konkurrenz abwandert. Ärgerlich! Abhilfe soll ein Wettbewerbsverbot schaffen. Dieses Verbot kann aber schnell seine Wirksamkeit verlieren, wenn bestimmte Formvorschriften bzw. gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Erfahren Sie hier, wie Sie diverse Schwachstellen möglichst vermeiden können.

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08.01.09

Welche Wettbewerbsklauseln sind in einem Arbeitsvertrag zulässig?

Wettbewerbsverbot _ Paragraphenzeichen Aluminium

Immer wieder - so auch gerade jetzt - erleben wir, dass uns Mitarbeiter, die wir speziell in unsere Branche eingearbeitet haben, von der Konkurrenz abgeworben werden. Das Problem betrifft sowohl gewerbliche Mitarbeiter als auch solche im administrativen Bereich.Daher meine Frage: Welche Wettbewerbsklauseln sind zulässig und welche kann ich für die Zukunft in meine Arbeitsverträge einbinden?


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21.04.08

Ist die mündliche Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wirksam?

Wettbewerbsverbot _ Stopschild Vor Himmel

Einer unserer Mitarbeiter, der demnächst ausscheidet und mit dem ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist, ist bereit auf die Karenzzahlung zu verzichten. Im Gegenzug würden wir ihn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freistellen. Genügt hier die mündliche Zusage des Mitarbeiters? Oder kann ein Verzicht auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot von beiden Seiten nur schriftlich vereinbart werden?


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06.03.08

Kann man die Karenzzahlung vermeiden?

Wettbewerbsverbot _ Rote H Ngende Ampel

Es besteht ein Vertrag mit einem Mitarbeiter, der ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit der entsprechenden Karenzzahlung als Ausgleich vorsieht. Wir möchten diesem Mitarbeiter zur Jahresmitte kündigen aus "betriebsbedingten Gründen", d.h. wir kommen nicht mehr miteinander klar.a) wie kann man überprüfen, ob der Mitarbeiter sich um eine neue Anstellung bemüht? Kann es passieren, dass er 1 Jahr vom Arbeitslosengeld lebt und die volle Karenzzahlung von uns obendrauf erhält (1 Jahr 1/2 Brutto)? Wenn ja - welche Möglichkeiten gibt es, das zu verhindern?b) wenn man sich gegenseitig auf eine Aufhebung des Wettbewerbsverbotes (und der Karenzzahlung) einigt, z.B. indem wir den Mitarbeiter für die restliche Arbeitszeit freistellen - wie muss das festgehalten werden? Gehört das mit in die Kündigung? Muss man ein eigenes Schriftstück dazu aufsetzen? Der Mitarbeiter hat uns darauf angesprochen, dass er evtl. sozialversicherungspflichtig würde, wenn er offiziell freigestellt wäre - stimmt das und wie kann man das verhindern? Wir würden bevorzugen, das Wettbewerbsverbot aufzuheben. Hat der Mitarbeiter durch die Freistellung allerdings Nachteile, wird er darauf nicht eingehen.


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Muster: Wettbewerbsverbot

Wettbewerbsverbot _ Paragraphenzeichen Aluminium

Im Folgenden finden Sie ein rechtssicheres Muster für ein Wettbewerbsverbot.


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Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Wettbewerbsverbot _ Stopschild Vor Himmel

In der Praxis ist es durchaus üblich, dass Arbeitgeber mit ihren Leistungsträgern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren wollen. Dieses Wettbewerbsverbot soll Konkurrenz durch den Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhindern. Ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot können Sie in Ihren Arbeitsverträgen wie folgt formulieren:


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Wettbewerbsverbot

29089681 Rotes Paragraphenzeichen

Wettbewerbsverbote sollen verhindern, dass die eigenen Arbeitnehmer für die Konkurrenz arbeiten oder zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln.


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