News-Archiv

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Betriebsvereinbarung

Keine Ordnungshaft bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

Betriebsrat _ Beine In Anzughosen

Verstoßen Sie gegen eine Betriebsvereinbarung, kann der Betriebsrat verlangen, dass Sie dies unterlassen und die Betriebsvereinbarung ordnungsgemäß durchführen. Wer sich dann trotzdem nicht an die Betriebsvereinbarung hält, riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 €.


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Arbeitsvertrag

Gleicher Urlaub für alte und junge Mitarbeiter

Arbeitsvertrag _ Handschlag

Einige Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass ältere Mitarbeiter mehr Urlaub bekommen als jüngere. Eine solche Regelung bedeutet aber eine unzulässige Diskriminierung jüngerer Mitarbeiter. Sie können dann genauso viel Urlaub verlangen wie die älteren Kollegen (LAG Düsseldorf, 18.1.2011, 8 Sa 1274/10).


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Aufhebungsvertrag

Bagatelldiebstahl: Besser Aufhebungsvertrag als Kündigung?

Unterschrift Vertrag

Ob Sie einem Mitarbeiter nach einem Bagatelldiebstahl kündigen dürfen, ist nach dem Fall „Emmely“ sehr unsicher geworden. Ist es daher besser, den Mitarbeiter zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu bewegen – eventuell mit Kündigungsandrohung?


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Mitarbeitergespräche

Jahresgespräch: So führen Sie Ihre Mitarbeiter zu neuen Zielen

Mitarbeiterbesprechung

Der Jahresanfang markiert in den meisten Unternehmen auch den Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Zeit für Sie und Ihre Mitarbeiter, in einem Jahresgespräch das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und die Ziele für das kommende Jahr zu vereinbaren.


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Fortbildungskosten

Fortbildung abgebrochen – Mitarbeiter zahlt

Fortbildung Kosten Bernahme

Eine aufwändige Fortbildung für Ihre Mitarbeiter ist häufig damit verbunden, dass Sie die Fortbil-dungskosten übernehmen und den Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen. Immerhin dürfen Sie die Fortbildungskosten zurückfordern, wenn der Mitarbeiter die Fortbildung abbricht und kündigt (BAG, 19.1.2011, 3 AZR 621/08).


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Altersteilzeit

Altersteilzeit verweigern: So geht’s

5738291 Ältere Frau vor Laptop

Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. Denn sie bekommen für 50 % Arbeit gut 60 % Lohn und erleiden nur geringe Renteneinbußen. Gesetzlich sind Sie als Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet, Altersteilzeit zu gewähren. Als tarifgebundener Arbeitgeber müssen Sie jedoch vorsichtig sein (BAG, 17.8.2010, 9 AZR 414/09).


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Reisekostenerstattung bei Auswärtstätigkeit

Auslandspauschalen bleiben 2011 unverändert

Auswärtstätigkeit _ Flugzeug direkt nach dem Start

Mitarbeitern, die Dienstreisen ins Ausland unternehmen, können Sie je nach Staat unterschiedliche Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung zahlen. Für diese Auslandspauschalen gelten 2011 dieselben Sätze wie 2010. Darauf weist das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 3.1.2011 hin.


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Arbeitszeit

Allzeit bereit: Wenn Mitarbeiter jederzeit erreichbar sind

24950296 Geschäftsmann rennt auf Uhr

Aktuelle Studien zeigen: 2/3 der Arbeitnehmer in Deutschland sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte per Internet oder Handy erreichbar. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das mehr Flexibilität. Rechtlich ist die Sache aber mit einigen Problemen verbunden.


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Arbeitszeit

Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit

Arbeitszeiten _ Altmodischer Wecker

Ziehen Ihre Mitarbeiter sich vor oder nach der Arbeit um, gehört die Umkleidezeit grundsätzlich nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster aktuell für das An- und Ausziehen der Polizeiuniform entschieden (OVG Münster, 2.12.2010, 6 A 1546/10 und 6 A 979/09).


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Sonderzahlungen

So regeln Sie die Rückgabe des Firmenwagens

14999746 Schlüsselübergabe

Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Sie einen zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit zurückfordern dürfen, stellt sich die Frage, wie Sie die Rückgabe in anderen Fällen regeln. Denn das Urteil macht auch deutlich: Der Firmenwagen ist Teil der Vergütung (BAG, 14.12.2010, 9 AZR 631/09).


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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