Beschäftigte Rentner
Immer mehr Rentner nutzen die Möglichkeit des Hinzuverdienstes. Hierbei sind aber besondere Regelungen bei der Sozialversicherung und zum Teil auch bei der Lohnsteuer zu beachten, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten, um Nachzahlungen zu vermeiden.
mehrBeschäftigte Rentner Beschäftigte Rentner
Plant Ihr Unternehmen, einen Mitarbeiter einzustellen, der eine Rente bezieht, klären Sie zunächst ab, wie viel er nebenher verdienen darf. Dies hängt von mehreren Faktoren ab.
mehrBeschäftigte Rentner 400-€-Kräfte
400-€-Kräfte werden heute in den allermeisten Unternehmen eingesetzt. Das ist vor allem für die 400-€-Kräfte selbst interessant, weil sie ihren Lohn ohne Abzüge brutto für netto bekommen. Für Sie als Arbeitgeber ist der Einsatz von 400-€-Kräften allerdings nicht ganz risikolos. Denn bei Betriebsprüfungen wird hierauf meist ein besonderes Augenmerk gelegt. Fehler bei der Abrechnung führen dann zu teuren Beitragsnachzahlungen.
mehr400-€-Kräfte Praktikanten
Ein Weg, qualifizierte neue Mitarbeiter zu gewinnen, besteht darin, Schüler oder Studenten als Praktikanten zu beschäftigen. Aber auch für Praktikanten müssen Arbeitgeber prüfen, ob Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht.
mehrPraktikanten Gleitzone bis 800 €
Arbeitnehmer mit Verdienst in der Gleitzone bis 800 € monatlich sind sozialversicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Netto führt das zwar zu Einbußen gegenüber 400-€-Kräften. Allerdings wird dieser Effekt durch einen geringeren Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen gemildert. Die Beitragsberechnung, die hier erläutert wird, ist für den Arbeitgeber dadurch ziemlich kompliziert.
mehrGleitzone bis 800 € Altersteilzeit
Altersteilzeit ist bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen beliebt: Ihnen als Arbeitgeber ermöglicht sie die relativ problemlose (wenn auch nicht kostenlose) Trennung von älteren Mitarbeitern. Dem Mitarbeiter ermöglicht sie den vorzeitigen Ruhestand ohne allzu große finanzielle Einbußen. Das funktioniert aber nur, wenn Sie sich an eine Reihe von Spielregeln halten.
mehrAltersteilzeit Beschäftigte Studenten
Als Arbeitnehmer beschäftigte Studenten sind für viele Arbeitgeber attraktiv. Denn für die Beschäftigung fallen häufig keine oder nur geringe Sozialabgaben an. Allerdings sind dabei einige Voraussetzungen zu erfüllen. Hier kommt es vor allem auf die Anzahl der Wochenstunden und das regelmäßige Arbeitsentgelt des beschäftigten Studenten an.
mehrBeschäftigte Studenten Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 2 Monate oder 50 Tage im Jahr ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders attraktiv, weil keinerlei Sozialabgaben anfallen. Dem Arbeitnehmer bleibt also netto mehr übrig. Der Arbeitgeber hat geringere Lohnnebenkosten. Allerdings wird eine kurzfristige Beschäftigung von den Sozialversicherungsträgern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
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