400-€-Kräfte

Minijobs auf 400-€-Basis erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Vorteile für beide Seiten sind auch kaum von der Hand zu weisen. Für den Arbeitnehmer fallen keine Steuer- oder Sozialabgaben an, während Sie als Arbeitgeber verhältnismäßig günstige Pauschalbeträge an Renten- und Krankenversicherung abführen müssen. Dennoch gibt es einiges bei einer Beschäftigung auf geringfügiger Basis zu beachten. Wie verhält es sich mit dem Urlaub? Welche Konsequenzen hat es, wenn der Arbeitnehmer mehreren Beschäftigungen nachgeht? Was muss bei einer schwankenden Vergütung berücksichtigt werden?

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Kündigung, 31.10.11

Erleichterte Kündigung für Minijobber?

Kündigung _ Gehen Verschiedene Wege

Gibt es eine Kündigungsfrist für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis?


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24.01.11

Geringfügig Beschäftigte – Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?

400-€-Kräfte _ Kette Mit Papiermännern

Wir selbst sind ein tarifgebundenes Unternehmen und sind auch für die personelle Betreuung und Entgeltabrechnung für einen nicht tarifgebundenen Firmenteil zuständig. Die Mitarbeiter dieses nicht tarifgebundenen Unternehmens erhalten laut ihren Arbeitsverträgen eine Sonderzahlung „Urlaubsgeld“ im Juni und eine Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ im November eines jeden Jahres, falls es die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zulässt. Nun wurden Ende letzten Jahres 10 geringfügig bezahlte Mitarbeiter eingestellt. In deren Arbeitsverträgen steht nichts von einer Sonderzahlung. Können wir diese Personengruppe ausschließen?


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10.02.10

Arbeitszeitkonto für Zeitarbeiter?

400-€-Kräfte _ Rubikwürfel Silber

Kann man für geringfügig Beschäftigte auf 400,00 € Basis im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitszeitkonto einrichten und muss eine feste Stundenzahl im Arbeitsvertrag vereinbart werden, die unabhängig von den tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden muss?


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Gleitzonen- & Minijobrechner

Gleitzonen Minijobrechner

Mit dem Tool "Gleitzonen- & Minijobrechner" können Sie Ihre Aushilfen und Geringfügig Beschäftigten komfortabel abrechnen.


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Prüfschema zur Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügig Beschäftigten

Lohnsteuerpauschalierung

Geringfügig entlohnte Beschäftigte (400-€-Jobber oder Minijobs) sind zwar grundsätzlich sozialversicherungsfrei; diese Freiheit gilt aber nicht bei der Lohnsteuer. Das heißt: Auch geringfügig Beschäftigte sind einkommensteuerpflichtig.


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Prüfschema zur Sozialversicherungspflicht von geringfügig Beschäftigten

Sozialversicherungsausweis

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden im Volksmund  „400-€-Jobs“ oder „Mini-Jobs“ genannt.


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Erklärung über den Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit (Musterschreiben)

Rentenversicherung

Ihre geringfügig entlohnten Beschäftigten sind versicherungsfrei und bekommen ihr Bruttoentgelt auch netto ausgezahlt.


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400-€-Kräfte

400 _ Kr Fte _ Rubikw Rfel Silber

400-€-Kräfte werden heute in den allermeisten Unternehmen eingesetzt. Das ist vor allem für die 400-€-Kräfte selbst interessant, weil sie ihren Lohn ohne Abzüge brutto für netto bekommen. Für Sie als Arbeitgeber ist der Einsatz von 400-€-Kräften allerdings nicht ganz risikolos. Denn bei Betriebsprüfungen wird hierauf meist ein besonderes Augenmerk gelegt. Fehler bei der Abrechnung führen dann zu teuren Beitragsnachzahlungen.


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27.03.12

Minijobber bekommen keinen Mindestlohn

400-€-Kräfte

In Deutschland gibt es derzeit rund 7,3 Millionen Minijobber. Diese Minijobber müssen auch weiterhin auf einen Mindestlohn verzichten. Denn eine entsprechende Gesetzesinitiative fand im Bundesrat keine ausreichende Mehrheit.


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06.12.11

Die Geringfügigkeitsgrenze soll erhöht werden

Geringfügigkeitsgrenze, 400-€-Grenze

Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: Die Geringfügigkeitsgrenze soll erhöht werden. Nunmehr wurde festgelegt, dass sie von 400 auf 450 € im Monat ansteigen soll. Das bedeutet für Sie: Sie können Ihren Teilzeitkräften mehr Arbeit zuweisen, ohne dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.


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30.05.11

Erprobung von Arbeitslosen: bis 15 Stunden/Woche

400-€-Kräfte _ Blaue Männchen Im Kreis

Wenn Sie einen Arbeitslosen zur Erprobung einstellen, sollten Sie zunächst eine Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden/Woche vereinbaren. Bei einer höheren Wochenarbeitszeit verliert der Mitarbeiter seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld sofort – auch wenn Sie ihn nur wenige Tage beschäftigen (Hessisches LSG, 18.2.2011, L 7 AL 121/09).


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