Die Geringfügigkeitsgrenze soll erhöht werden
Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: Die Geringfügigkeitsgrenze soll erhöht werden. Nunmehr wurde festgelegt, dass sie von 400 auf 450 € im Monat ansteigen soll. Das bedeutet für Sie: Sie können Ihren Teilzeitkräften mehr Arbeit zuweisen, ohne dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
Allerdings soll mit der Erhöhung eine Neuerung kommen, die vermutlich für viel Bürokratie sorgen wird. Zurzeit sind geringfügig Beschäftigte gewissermaßen automatisch in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei. Künftig soll in der Rentenversicherung Versicherungspflicht bestehen. Von dieser Versicherungspflicht kann sich Ihr Arbeitnehmer befreien lassen. Zurzeit geht das noch umgekehrt: Ihr Arbeitnehmer kann sich von der Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung befreien lassen. Von dieser Möglichkeit haben aber bisher nur wenige Arbeitnehmer Gebrauch gemacht.
Eine weitere Änderung soll in der Gleitzone eintreten. Diese soll auf die Beträge zwischen 450,O1 und 850,OO € festgelegt werden.
Unklar ist noch, ab wann die Änderungen eintreten werden. Erwartet wird dies für den 1.4.2012 oder für den 1.7.2012. Wir werden Sie sofort informieren, sobald es hier etwas Neues gibt.
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