Altersteilzeit

Hat ein Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr erreicht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln. Diese sieht eine Halbierung der Arbeitszeit vor, während der Arbeitgeber im Gegenzug das Arbeitsentgelt aufstockt. Dem Arbeitnehmer bietet sich auf diese Weise ein weicher Übergang in den Ruhestand. Lohn- und Renteneinbußen als Folge der reduzierten Arbeitszeit halten sich in Grenzen. Für Sie als Arbeitgeber gilt: Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es in dem Sinne nicht. Eine derartige Vereinbarung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen, also freiwillig, erfolgen. Was Altersteilzeit im Einzelnen bedeutet und welche Vorteile sich auch für Arbeitgeber bieten, lesen Sie hier.

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15.05.12

Muss unser Mitarbeiter Steuern nachzahlen?

Altersteilzeit

Einer unserer Mitarbeiter befindet sich in der passiven Phase der Altersteilzeit und ist zudem als Minijobber bei uns angestellt. Wir sind davon ausgegangen, dass dies keine Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Doch nun wurde der Mitarbeiter vom Finanzamt aufgefordert, Steuern für den Minijob nachzuzahlen. Begründung: "Eine Behandlung des 2. Arbeitsverhältnisses als Minijob ist nicht möglich, da es sich bei den beiden Arbeitsverhältnissen um denselben Arbeitgeber handelt." Ist dies rechtlich nachgewiesen, dass ein Arbeitnehmer nicht in Altersteilzeit und zudem als Minijobber bei ein und demselben Arbeitgeber tätig sein darf (ohne finanzielle Nachteile)?


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Rechte und Pflichten, 25.10.11

Wie weit reicht unsere Informationspflicht?

5738291 Ältere Frau vor Laptop

Unser Betriebsrat möchte eine Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit abschließen, was unsererseits insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde.


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03.11.10

Altersteilzeit für Arbeitgeber?

34379425 Älterer Herr am PC

Ich bin selbst Arbeitgeber (e.K) und beschäftige 10 Mitarbeiter. Gerne würde ich aus gesundheitlichen Gründen etwas kürzer treten und meine Arbeitszeit reduzieren. Da ich über 55 Jahre bin, würde ich gerne wissen, ob auch in meinem Fall eine Altersteilzeit möglich ist? Gibt es dafür eine Förderung?


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Arbeitsvertrag

Muster: Altersteilzeitvertrag

Arbeitsvertrag _ Unterschrift 1

Die Altersteilzeit ist ein beliebtes Mittel um ältere Mitarbeiter aus Unternehmen ausscheiden zu lassen. Das Unternehmen kann die freigewordene Stelle früher neu besetzen oder, wenn erwünscht, wegfallen lassen. Für den Arbeitnehmer bedeutet die Altersteilzeit einen frühzeitigen Ruhestand mit relativ geringen finanziellen Einbußen. Beim Vereinbaren der Altersteilzeit gibt es jedoch einiges zu beachten. Dieses Muster eines Altersteilzeitvertrags gibt Ihnen ein Hilfsmittel an die Hand, mit dem Sie die Altersteilzeit rechtssicher vereinbaren können.
 


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Altersteilzeit

Altersteilzeit _ Rentner Vor Belegen Am Tisch

Altersteilzeit ist bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen beliebt: Ihnen als Arbeitgeber ermöglicht sie die relativ problemlose (wenn auch nicht kostenlose) Trennung von älteren Mitarbeitern. Dem Mitarbeiter ermöglicht sie den vorzeitigen Ruhestand ohne allzu große finanzielle Einbußen. Das funktioniert aber nur, wenn Sie sich an eine Reihe von Spielregeln halten.


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