Altersteilzeit verweigern: So geht’s
Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. Denn sie bekommen für 50 % Arbeit gut 60 % Lohn und erleiden nur geringe Renteneinbußen. Gesetzlich sind Sie als Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet, Altersteilzeit zu gewähren. Als tarifgebundener Arbeitgeber müssen Sie jedoch vorsichtig sein (BAG, 17.8.2010, 9 AZR 414/09).
Manche Tarifverträge schreiben vor, dass Sie Altersteilzeit gewähren müssen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Wenn Sie an einen solchen Tarifvertrag gebunden sind, dürfen Sie die Altersteilzeit an sich auch aus finanziellen Gründen verweigern.
Wollen Sie hingegen nur die Altersteilzeit im Blockmodell verweigern, müssen Sie dies auf Gründe stützen, die mit der Lage der Arbeitszeit und dem Betriebsablauf zusammenhängen (z. B. lange Einarbeitungszeit für die Ersatzkraft). Die Sorge, die Stelle nach Ende der Arbeitsphase nicht wieder besetzen zu können, genügt jedoch nicht.
Tipp: Lesen Sie hier, wann Altersteilzeit möglich ist und wie Sie sie rechtssicher gestalten.
