26.07.11
Ein Student macht vom 12.7.- ca. 5.9. ein empfohlenes Praktikum in den Semesterferien.
Können wir ihn als Praktikant mit Lohnsteuerkarte bei der Bundesknappschaft anmelden? Wieviel darf er verdienen? Dies ist für ihn die erste Beschäftigung in diesem Jahr oder müssen wir ihn bei der Krankenkasse anmelden?
mehr 04.03.09
Wir haben seit 7.5.08 einen Mitarbeiter als Aushilfsfahrer auf geringfügiger Basis beschäftigt. Ich habe heute erfahren, dass der Mitarbeiter Student ist. Diesen Monat kommt er mit seinen Stunden über die 400-€-Grenze. Geht das? Welche Unterlagen benötige ich für unsere Personalunterlagen?
mehr 03.11.08
Wir haben eine türkische studentische Aushilfe bei uns im Unternehmen beschäftigt. Es gab zu der Ausländerrechts-Problematik ein EuGH-Urteil (C-294/06), welches sich mit der Frage der Beschäftigung von türkischen Studenten auseinandersetzte. Danach haben türkische Studenten Zugang zum Arbeitsmarkt und eine Rechtsstellung gemäß Art 6 I ARB1/80 (=Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei). Fraglich ist allerdings das Zusammenspiel mit § 16 III AufenthaltsG. Demnach dürfen Studenten höchstens 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten und außerdem studentische Nebentätigkeiten ausüben.Muss das ganze noch von der Ausländerbehörde genehmigt werden?
mehr 30.09.08
Wir haben zwei studentische Aushilfen, welche aus dem Ausland sind (China und Türkei) und zeitweise in Deutschland studieren. Sie haben ein Studentenvisum mit dem Hinweis, dass eine Beschäftigung nur bis zu 90 Tage bzw. 180 halbe Tage möglich ist. Wie viele Stunden dürfen diese Aushilfen nebenbei arbeiten? Gelten hier auch 20 Std./Woche wie bei deutschen Studenten?
mehr 09.04.08
Wir werden in den Semesterferien einen Studenten beschäftigen. Was müssen wir hinsichtlich der Meldungen beachten?
mehr 17.09.07
Wir beschäftigen seit längerer Zeit einen Studenten, sowohl während des Semesters mit max. 20 Wochenstunden als auch in der vorlesungsfreien Zeit. Hat er Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mindestlohn etc.?
mehr 07.09.07
Wir möchten einen Werkstudenten einstellen, d. h. nicht mehr als 20 Std./Woche und keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Er wird über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
mehr 31.08.07
Wir haben einen Studenten, der während der Vorlesungszeit 20 Std. in der Woche bei uns arbeitet und in den Semesterferien voll. Das ist schon seit mehreren Jahren so. Hinzu kommt, dass der Student mittlerweile 32 Jahre ist; er hat zwischendurch die Studienrichtung gewechselt. Problematisch ist, dass kein Arbeitsvertrag mit ihm existiert. Wir möchten nun wissen, was wir beachten müssen bezüglich Sozialversicherung u. ä. bzw. ob es nicht rechtlich bedenklich wird, ihn weiterzubeschäftigen.
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