Gleitzone bis 800 €
Eine weitere Mitarbeitergruppe, für die besondere Regelungen gelten, liegt mit Beschäftigten in der so genannten Gleitzone vor (monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800 €). Die Gleitzone verhindert, dass Arbeitnehmer nach Überschreiten der 400-€-Grenze sofort in voller Höhe beitragspflichtig werden. Sie als Arbeitgeber müssen hier besonders hinschauen, da sich die Berechnung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils als nicht gerade problemlos gestaltet. In Sachen Gleitzone räumen wir im Folgenden die häufigsten Unklarheiten aus dem Weg und helfen Ihnen mit vielen anschaulichen Rechenbeispielen.



