17.01.12
Wir hatten vor 2 Jahren einen Mitarbeiter als kurzfristig Beschäftigten für 30 Tage eingestellt. Auf meine Frage, ob er arbeitslos gemeldet sei, hat er mit nein geantwortet. Nun stellte sich bei einer Betriebsprüfung heraus, dass der Mitarbeiter sich doch arbeitslos gemeldet hatte, jedoch kein Arbeitslosengeld erhalten hat. Müssen wir jetzt die Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten? Wir hatten uns auf seine Aussage verlassen!
mehr 23.08.11
Gilt eine Mitarbeiterin, die ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, mit allen Rechten und Pflichten als Arbeitnehmerin ( z.B. Sozialversicherung, Lohnsteuerkarte)? Die monatliche Vergütung beträgt € 350,00.
mehr 08.08.11
Können wir einen Student in der Zeit vom 12.7. - 5.9. als kurzfristig Beschäftigten anmelden? Es ist für ihn die erste Beschäftigung in diesem Jahr.
mehr 24.01.11
Wir sind ein tarifgebundenes Unternehmen und beschäftigen in den Sommermonaten Studenten als kurzfristig Beschäftigte und ganzjährig auch Jobber auf geringfügiger Basis. In den Arbeitsverträgen wird keine feste zu leistende Stundenanzahl festgelegt. Es steht aber in den Verträgen, dass nur geleistete Stunden bezahlt werden. Damit umgehen wir die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ist das rechtens?
mehr 08.07.10
Wir beschäftigen über die Sommermonate mehrere Jobber im Rahmen von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen. Einer dieser Jobber ist nun mit seinen Eltern privatversichert. Er möchte ab Oktober ein Studium aufnehmen und nun natürlich am liebsten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Kann ich ihn anstatt als kurzfristig einfach bei einer Kasse als sozialversicherungspflichtig anmelden?
mehr 21.01.10
Bei Kurzfristigen Beschäftigungen besteht für den Jahreswechsel eine Besonderheit: Läuft eine kurzfristige Beschäftigung über das Jahresende hinweg weiter, beginnt die 50-Tage- bzw. 2-Monats-Frist am 1. Januar nicht neu. So wird verhindert, dass eine Aushilfe über den Jahreswechsel für bis zu 4 Monate am Stück sozialversicherungsfrei beschäftigt wird. Diese Regelung kann meines Wissens aber für den kommenden Jahreswechsel ausgehebelt werden, wenn
1. ein kurzfristiger Arbeitsvertrag über 50 Tage/2 Monate bis einschließlich 30.12. abgeschlossen wurde und
2. ab dem 1.1. des darauffolgenden Jahres mit derselben Aushilfe der nächste Vertrag über 50 Tage/2 Monate abgeschlossen wird.
Durch die eintägige Unterbrechung handelt es sich um 2 kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse. Jetzt sagt die Knappschaft, dass ich eine 2 monatige Pause zwischen zwei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen mit der selben Angestellten haben muss. Stimmt das?
mehr 02.07.09
Wir möchten einen Studenten ab 1.7.2009 kurzfristig beschäftigen. Er hat in einem anderen Unternehmen aber schon seit 2 Jarhen einen Mini-Job. Außerdem beginnt er im September eine Lehre als Elektroniker. Ist eine kurzfristige Beschäftigung bei uns trotzdem möglich?
mehr 29.06.09
Wir möchten einen Studenten kurzfristig beschäftigen. Er hat in einem anderen Unternehmen aber schon einen Mini-Job. Ist eine kurzfristige Beschäftigung bei uns trotzdem möglich?
mehr 03.04.09
Wir haben heute einen jungen Mann für 2 Monate eingestellt. Geplant ist eine kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialabgaben. Er hat Abitur gemacht, anschließend seinen Zivildienst abgeleistet und möchte im Herbst studieren. Es ist vorgesehen, dass er wöchentlich 40 Stunden arbeitet.Können wir ihn als kurzfristig Beschäftigten anmelden? Außerdem hat er ein Ehrenamt und bekommt hierfür Geld.
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