Geld vom Arbeitgeber für das häusliche Arbeitszimmer

Ein Lehrer hat es versucht, dieses Urteil gilt jedoch für jeden Betrieb.

Auf folgende Idee muss man erst einmal kommen: Ein Lehrer bereite den Unterricht von zu Hause aus in seinem eingerichteten Arbeitszimmer vor und nach. Die aufgewendeten Kosten machte er bis Ende 2006 steuerlich geltend. Dann kam das Steueränderungsgesetz und eine steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern war nicht mehr möglich.

Und jetzt kommt es: Deshalb wollte er jetzt von seinem Arbeitgeber Geld für das häusliche Arbeitszimmer haben. Und das könnte natürlich auch Sie treffen!

Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Ansinnen allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht (12.4.2011, 9 AZR 14/10).

Die Erfurter Bundesarbeitsrichter: Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Recht einräumt, selber zu entscheiden, wann und wie er arbeitet, kann es nicht zu einem Kostenerstattungsanspruch für das häusliche Arbeitszimmer kommen. Die Parteien hätten dieses ausdrücklich vereinbaren müssen. Und das gilt wohl nicht nur für Lehrer, sondern für alle Arbeitnehmer!


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