08.09.11
Die Krankenkassen haben in der Vergangenheit unterschiedlich darüber entschieden, ob Aufwendungen zur betrieblichen Alterversorgung der Arbeitnehmer zum Entgelt im Sinne der Ausgleichsversicherung gehören. In der Fachkonferenz Beiträge des GKV-Spitzenverbandes vom 28.5.2011 ist nun beschlossen worden, dass solche Aufwendungen zu erstatten sind.
mehr 19.11.10
Alle 3 Jahre müssen Sie prüfen, ob die Höhe der von Ihnen gezahlten betrieblichen Altersversorgung noch angemessen ist (§ 16 BetrAVG). Dabei können Sie sich am Verbraucherpreisindex für Deutschland oder den Nettolöhnen Ihrer Mitarbeiter orientieren.
mehr Vergütung, 01.11.10
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung gewähren, dürfen Sie die Auszahlungen an die Löhne und Gehälter Ihrer aktiv beschäftigten Mitarbeiter anpassen. Sie dürfen die betriebliche Altersversorgung sogar dann reduzieren, wenn die Löhne und Gehälter durch eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit gesunken sind.
mehrVergütung Sonderzahlungen, 27.05.10
Immer mehr Arbeitgeber sagen ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse zu. Ihr Risiko dabei: Wenn die Pensionskasse ihre Leistungen herabsetzt, haften Sie Ihren Mitarbeitern für den Fehlbetrag (Hessisches LAG, 3.3.2010, 8 Sa 187/09).
mehrSonderzahlungen Arbeitsvertrag, 09.03.10
Arbeitern dürfen Sie nur dann eine geringere betriebliche Altersversorgung zahlen als Angestellten, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Der Statusunterschied allein genügt nicht. Das macht das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung deutlich.
mehrArbeitsvertrag