Doppelte Haushaltsführung
Eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung können Sie Ihrem Mitarbeiter in der Regel steuer- und beitragsfrei erstatten. Doch Vorsicht: Nicht jede Wohnsituation erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen. Wann und wie Mitarbeiter ihre Zweitwohnung steuerlich geltend machen können, lesen Sie hier.





