Erholungsbeihilfen
Ein besonderes Extra können Sie Ihren Mitarbeitern neben dem Urlaubsgeld in Form von so genannten Erholungsbeihilfen zukommen lassen. Diese Möglichkeit ist noch relativ unbekannt, dabei aber verhältnismäßig einfach in Anspruch zu nehmen. Eine erholsame Auszeit von der Arbeit ist wichtig für jeden Arbeitnehmer. Umso motivierender wird diese Maßnahme greifen, wenn Sie den Urlaub durch Erholungsbeihilfen zusätzlich unterstützen. Mehr dazu lesen Sie hier.

