Firmenwagen: Keine 1%-Regelung für Pool-Fahrzeuge
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Firmenwagen für betriebliche Fahrten im Rahmen eines Fahrzeugpools zur Verfügung, erfolgt keine Lohnversteuerung nach der 1%-Regelung.
Denn die 1%-Regelung gilt nur für Firmenwagen, die den Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen wurden. Bei Poolfahrzeugen kann eine Privatnutzung jedoch nicht unterstellt werden. Das gilt insbesondere, wenn die Fahrzeugschlüssel im Betrieb aufbewahrt werden und Sie die private Nutzung der Firmenwagen untersagt haben (BFH, 21.4.2010, VI R 46/08).
Tipp: Alles über die richtige Versteuerung eines zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagens erfahren Sie hier.
