Firmenwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen, muss der daraus resultierende geldwerte Vorteil versteuert werden. Es liegt jedoch keine private Nutzung vor, falls der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Dienstwagen lediglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt.

Verkäufer darf Firmenwagen für Fahrt zur Arbeitsstätte nutzen

Im vorliegenden Fall war der Kläger bei einem Autohaus als Verkäufer angestellt. Sein Arbeitgeber stellte ihm Firmenwagen für Probe- und Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus konnte der Kläger diese Firmenwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt. Daher ging das zuständige Finanzamt davon aus, dass die 1%-Regelung anzuwenden sei.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören zur Erwerbssphäre

Der Einspruch und die darauffolgende Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (FG) verliefen zunächst erfolglos. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 6.10.2011, Az. VI R 56/10) kam hingegen zu dem Ergebnis, dass die Bereitstellung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte allein noch keine steuerpflichtige Privatnutzung begründet. Denn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien der Erwerbssphäre zuzuordnen. Das Urteil des Niedersächsischen FG wurde daher aufgehoben.

Sie überlassen Ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern auch für private Zwecke. Dann können Sie mit diesem Tool die private Nutzung eines Dienstwagens nach der 1%-Regelung berechnen.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen