Kredit- und Tankkarte des Arbeitgebers nur für dienstliche Zwecke
Mancher Außendienstmitarbeiter hat eine Tankkarte des Arbeitgebers, mancher leitende Mitarbeiter sogar eine Firmenkreditkarte. Diese Karten dürfen grundsätzlich nur zu betrieblichen Zwecken genutzt werden – auch wenn Sie nicht ausdrücklich darauf hingewiesen haben.
So hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Fall eines Disponenten entschieden, der über das Konto des Arbeitgebers Haushaltsgegenstände, Kinderkleidung und ein privates Flugticket gekauft und für mehr als 2.000 € privat getankt hatte. Als der Arbeitgeber das bemerkte, stellte er die Lohnzahlungen ein und rechnete sie gegen seine Schadensersatzansprüche auf.
Der Mitarbeiter meinte, er habe sowohl die Firmenkreditkarte als auch die Tankkarte des Arbeitgebers frei nutzen dürfen, und klagte. Die Erlaubnis zur privaten Nutzung konnte er jedoch nicht nachweisen. Deshalb blieb seine Klage erfolglos. Der Arbeitgeber war berechtigt, den Lohn als Schadensersatz einzubehalten (LAG Schleswig-Holstein, 15.3.2011, 2 Sa 526/10).
Tipp: Lesen Sie hier, wie Sie bei einer Kündigung wegen Diebstahls und Unterschlagung rechtssicher vorgehen.
