Fortbildungskosten

Gut ausgebildete Mitarbeiter sind ohne Frage ein Gewinn für Ihren Betrieb, Fort- und Weiterbildungen entsprechend selbstverständlich. Am Ende steht jedoch immer die Frage, wie der einwandfreie steuerliche Umgang mit Fortbildungskosten aussieht. Handelt es sich um Arbeitsentgelt? Was passiert im Falle, dass die Fortbildung abgebrochen wird? Auch in Sachen Fortbildungskosten lohnt sich eine konsequente Weiterbildung! Mehr dazu lesen Sie hier.

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26.05.09

Wie behandeln wir Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich richtig?

Fortbildung Kostenübernahme

Sind Fortbildungs-/Weiterbildungskosten an Mitarbeiter immer Arbeitslohn?
 


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07.11.08

Computerkurs: Wann die Aufwendungen Arbeitsentgelt sind

Fortbildungskosten _ Seminarraum

Unser Unternehmen möchte 4 Mitarbeitern einen Computerkurs (Excel- Schulung) anbieten, damit diese ihre Arbeit effizienter erledigen können. Handelt es sich bei unseren Aufwendungen um Arbeitsentgelt? 2 der Mitarbeiter besitzen privat gar keinen Computer, können die erworbenen Kenntnisse also nur beruflich nutzen.


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03.10.08

Studiengebühren: Steuerfrei aber beitragspflichtig?

Fortbildungskosten _ Gruppenarbeit

Ab wann sind die durch den Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren als beitragspflichtiges Entgelt zu behandeln?


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Vorsteuerabzug aus Fortbildungskosten

Abrechnung Der Vorsteuer Aus Fortbildungskosten

Mit dem Tool "Abrechnung der Vorsteuer aus Fortbildungskosten" können Sie schnell die Vorsteuerbeträge aus den Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter herausrechnen


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Abrechnung von Fortbildungskosten

Tool Zur Abrechnung Von Fortbildungskosten

Mit dem "Tool zur Abrechnung von Fotbildungskosten" können Sie die Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter auf einfache Weise abrechnen.


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Fortbildungskosten

Fortbildungskosten _ Mitschreibende Seminarteilnehmer

Wann der Arbeitgeber Fortbildungskosten seiner Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei übernehmen kann.


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Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

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