Fortbildung auf Rechnung des Mitarbeiters

Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter dürfen Sie nur dann steuer- und beitragsfrei übernehmen, wenn die Fortbildung aus ganz überwiegend betrieblichem Interesse erfolgt. Dabei musste die Rechnung nach den bisherigen Lohnsteuerrichtlinien auf Sie als Arbeitgeber ausgestellt sein.

Nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2011 gibt es hier eine Vereinfachung. Sie dürfen Fortbildungskosten auch dann steuer- und beitragsfrei erstatten, wenn die Rechnung auf Ihren Mitarbeiter ausgestellt ist (R 19.7 Abs. 1 Satz 4 LStR 2011).

Tipp 1: Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter ein überwiegend betriebliches Interesse an der Fortbildung akzeptieren.

Tipp 2: Ein Muster für einen Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel finden Sie hier.


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