Gruppenunfallversicherung

Lassen sich mehrere Arbeitnehmer in einer Gruppe gegen die Folgen eines Unfalls versichern, ergeben sich Vergünstigungen in Bezug auf die Steuer- und Beitragspflicht der Versicherungsnehmer. Näheres dazu lesen Sie hier.

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Unfallversicherung

Gruppenunfallversicherung

Unfallversicherungen, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt, sind prinzipiell steuer- und beitragspflichtig. Günstigere Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich jedoch bei Gruppenunfallversicherungen sowie bei Unfallversicherungen ohne eigenen Rechtsanspruch des Mitarbeiters.


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10.04.12

Sturz in der Werkskantine ist kein Arbeitsunfall

Arbeitsunfall, Mitarbeiter

Wenn ein Mitarbeiter die Werkskantine seines Arbeitgebers zum Essen aufsucht und sich dort verletzt, liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (Urteil vom 26.3.2012, Az. S 5 U 1444/11) hervor.


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21.02.12

Unfallversicherung: Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte

Gruppenunfallversicherung

Wenn einer Ihrer Mitarbeiter auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Verkehrsunfall hat, greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erlischt jedoch, wenn der Unfall auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zurückzuführen ist.


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22.12.11

Unfallversicherungsschutz auch für illegal Beschäftigte

Gruppenunfallversicherung

Für abhängig Beschäftigte in Deutschland gilt ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser Unfallversicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der abhängig Beschäftigte illegal tätig ist. Dies wird durch ein Urteil des hessischen Landessozialgerichts (vom 2.11.2011, Az. L 9 U 46/10) bestätigt.


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