Kinderbetreuungskosten nur noch als Sonderausgaben absetzbar

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurden auch einige Änderungen an den Abzugsmöglichkeiten für Kinderbetreuungskosten vorgenommen. Sie sehen vor, dass ab dem Jahr 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten auch ohne Nachweis der persönlichen Voraussetzung möglich ist.

Sonderausgaben statt Werbungskosten

Dadurch erhalten mehr Eltern die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Eltern können auch 2012 weiterhin 2/3 der Kinderbetreuungskosten pro Kind und maximal 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen. Allerdings werden die Kinderbetreuungskosten ab 2012 als Sonderausgaben und nicht mehr als Werbungskosten behandelt.

Nachteile für Einzelunternehmer

Für Einzelunternehmer kann sich die Neuregelung bei den Kinderbetreuungskosten auch nachteilig auswirken. Da Kinderbetreuungskosten zukünftig Sonderausgaben und keine Betriebsausgaben mehr darstellen, mindern sie nicht den Gewerbeertrag. Somit führt der Abzug der Kinderbetreuungskosten ab 2012 nicht länger zu einer Gewerbesteuerersparnis. Daher kann es sich für einen Einzelunternehmer finanziell lohnen, die Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2012 bereits im Jahr 2011 zu entrichten.

Hier erfahren Sie, innerhalb welcher Grenzen Sie steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung an Ihre Mitarbeiter zahlen können.


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