Mahlzeiten
Stellen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten zur Verfügung, fallen diese als geldwerter Vorteil unter die Lohnsteuerpflicht. Richtig gehandhabt, müssen Sie aber lediglich mit dem günstigen Sachbezugswert rechnen. Wie Sie Verpflegungs- und Bewirtungskosten richtig einordnen und abrechnen, lesen Sie hier.






