Ab 2012 gelten neue Pauschbeträge für Auslandsreisen
Wenn Sie aus betrieblichen Gründen Mitarbeiter auf Auslandsreisen schicken, können Sie diesen festgelegte Pauschbeträge für Verpflegung und Unterkunft steuerfrei erstatten. Dabei variieren die Pauschbeträge je nach Reiseziel. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass für einige Länder ab dem 1.1.2012 neue Pauschbeträge gelten.
Neue Pauschbeträge sind dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums entnehmbar
Das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Schreiben vom 8.12.2011, Az. IV C 5 – S 2353/08/10006:002) enthält eine Tabelle, aus der die ab 2012 geltenden Pauschbeträge für Auslandsreisen entnommen werden können. Falls das Reiseziel Ihrer Mitarbeiter jedoch nicht in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums zu finden ist, müssen die für Luxemburg geltenden Pauschbeträge angewendet werden. Beachten Sie dabei, dass bei Auslandsreisen, die Pauschbeträge für das Land maßgeblich sind, das Ihre Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit erreicht haben.
Pauschbeträge für Übernachtungskosten nur bei Arbeitgebererstattung
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten dürfen nur bei einer Erstattung durch den Arbeitgeber zur Anwendung kommen. Beim Werbungskostenabzug muss der Mitarbeiter hingegen immer die tatsächlichen Übernachtungskosten angeben.
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