Auslandspauschalen bleiben 2011 unverändert

Mitarbeitern, die Dienstreisen ins Ausland unternehmen, können Sie je nach Staat unterschiedliche Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung zahlen. Für diese Auslandspauschalen gelten 2011 dieselben Sätze wie 2010. Darauf weist das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 3.1.2011 hin.

Die Tabelle mit den aktuellen Auslandspauschalen finden Sie hier.

Beachten Sie dabei: Für die in der Tabelle nicht genannten Staaten ist gemäß R 9.6 Abs. 3 LStR der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht ausdrücklich genannte Übersee- und Außengebiete eines Staates gilt der Pauschbetrag des Mutterlandes.

Die Auslandspauschale bestimmt sich nach dem Ort, den der Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht, oder – falls dieser Ort im Inland liegt – nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland.

Führt ein Arbeitnehmer an einem Tag Auswärtstätigkeiten im In- und Ausland durch, gilt die Auslandspauschale, auch wenn die Tätigkeit im Inland überwiegt.

Bei Flugreisen gilt ein Staat in dem Zeitpunkt als erreicht, in dem das Flugzeug dort landet. Zwischenlandungen ohne Übernachtung bleiben unberücksichtigt. Für Flugreisen von mehr als 2 Kalendertagen Dauer ist für die Tage zwischen dem Tag des Abflugs und der Landung die Pauschale für Österreich maßgeblich.

Tipp: Mit unserem Tool „Reisekostenrechner“ können Sie In- und Auslandsreisen schnell und einfach abrechnen. Die zutreffenden Pauschalen werden automatisch eingegeben. Um zum Tool zu gelangen, klicken Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen