Reisekostenerstattung für die Fahrt zur Berufsschule ist möglich

Die Kosten für die Fahrt zur Berufsschule können Sie Ihren Auszubildenden regelmäßig nach Reisekostengrundsätzen steuer- und beitragsfrei erstatten. Denn die Berufsschule ist keine „regelmäßige Arbeitsstätte“ des Auszubildenden (BFH, 2.3.2011, III B 106/10).

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Berufsschulunterricht an ein oder 2 Tagen pro Woche oder blockweise stattfindet.

Tipp: Die Zusammenarbeit mit der Berufsschule gestaltet sich oftmals schwierig. Das gilt insbesondere für einen effizienten Informationsfluss. Lesen Sie hier, wie Sie eine bessere Abstimmung erreichen.


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