Neue Umzugskostensätze rückwirkend ab 1.1.2010
Bei einer Versetzung oder Neueinstellung werden Sie die dadurch entstehenden Umzugskosten ersetzen müssen oder wollen. Die Grenzen, innerhalb derer die Erstattung der Umzugskosten steuer- und beitragsfrei ist, wurden rückwirkend zum 1.1.2010 angehoben (BMF-Schreiben vom 11.10.2010, IV C 5 – S 2353/08/10007).
Hier die neuen und alten Pauschalen für sonstige Umzugskosten (z. B. Ummeldung, Anschaffung von Rollos und Vorhängen usw.):
| Beendigung des Umzugs | Verheiratete Arbeitnehmer | Ledige Arbeitnehmer | Weitere Haushaltsmitglieder je |
| Ab 1.1.2010 | 1.271 € | 636 € | 280 € |
| Bis 31.12.2009 | 1.256 € | 628 € | 277 € |
Diese Pauschalen erhöhen sich um 50 %, wenn der Mitarbeiter innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal beruflich bedingt umgezogen ist. Sie reduzieren sich auf 30 % bei Verheirateten bzw. 20 % bei Ledigen, wenn der Mitarbeiter vorher keine eigene Wohnung hatte.#
Der Höchstbetrag für Unterrichtskosten liegt seit 1.1.2010 bei 1.603 € je Kind (bis 31.12.2009: 1.584 € je Kind).
Tipp: Alle Details, wie Sie die steuer- und beitragsfreie Umzugskostenerstattung berechnen, finden Sie hier.
