Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Arbeiten Ihre Mitarbeiter sonntags, feiertags oder nachts, honorieren Sie als Arbeitgeber diese Tätigkeit durch Lohnzuschläge. Prinzipiell können Sie Mehrzahlungen dieser Art steuerfrei leisten. Was passiert allerdings, wenn mehrere Zuschlagsarten zusammenfallen? Welche Sonderregelungen sollten Sie kennen? Alles Wichtige zum Thema Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit finden Sie hier.  

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18.05.11

Wie werden Schichtzulagen berechnet?

Sonntagsarbeit _ Wecker Wird Ausgestellt

Ein Mitarbeiter soll Schichtzulagen für Frühschichten (1,30 €/Stunde), Spätschichten (1,30 €/Stunde) und Nachtschichten (2,50 €/Stunde) mit der Gehaltszahlung bekommen. Wie werden Schichtzulagen berechnet? Bezieht sich die Berechnung auf den Grundlohnstundensatz? Und werden Schichtzulagen versteuert und verbeitragt?


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22.10.08

Wie viel Feiertagsvergütung für Teilzeitkräfte?

Sonntag

Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen und unsere Verkäuferinnen haben die 5-Tage-Woche, wobei der Samstag immer ein Arbeitstag ist. Nun haben wir einige Mitarbeiterinnen, die in Teilzeit arbeiten und nur einmal im Monat samstags arbeiten. Wie verhält es sich hier mit der Vergütung für den Feiertag am Samstag, dem 1.11.? Bei den Mitarbeiterinnen, die jeden Samstag arbeiten, wird die tägliche Soll-Arbeitszeit vergütet. Kann bei den Teilzeit-Mitarbeiterinnen mit nur einem Samstag im Monat auch nur ein 1/4 der täglichen Soll-Arbeitszeit vergütet werden?


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04.10.07

Müssen für Vertretungen in der Tagschicht Ausgleichzahlungen für die entfallenden Spät- und Nachtschichtzuschläge gezahlt werden?

Nachtarbeit 2

In unserem Produktionsunternehmen tritt immer wieder der Fall ein, dass Mitarbeiter, die für Spät- oder Nachtschicht eingeteilt sind, vertretungsweise für Kollegen während Urlaub oder Krankheit in Tagschicht arbeiten. Dadurch werden ihnen keine Spät- und Nachtschichtzuschläge bezahlt. Wir haben dann desöfteren die Diskussion, ob ein Ausgleich dafür gezahlt wird oder nicht. Gibt es dazu Richtlinien oder Empfehlungen?


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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Sonntagsarbeit _ Wecker wird ausgestellt

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei. Dabei wird die Berechnung kompliziert, wenn beispielsweise mehrere Zuschlagsarten zusammentreffen oder wenn der Mitarbeiter einen recht hohen Stundenlohn hat.


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29.11.11

Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulage

Gefahrenzulage

Wenn ein Arbeitnehmer neben dem Grundlohn auch eine Gefahrenzulage von seinem Arbeitgeber erhält, ist diese nicht steuerfrei. Denn die Steuerfreiheit nach § 3b Abs. 1 EStG gilt nicht für eine Gefahrenzulage. Dies wird durch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (15.9.2011, VI R 6/09) bestätigt.


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Sonderzahlungen, 12.09.11

Ostersonntag und Pfingstsonntag gibt es keine Feiertagszuschläge!

Sonderzahlungen

Für den Ostersonntag und den Pfingstsonntag brauchen Sie künftig keinen Feiertagszuschlag mehr zu zahlen. Das hat aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, 9.8.2011, 9 AZR 352/10).


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Sonderzahlungen, 10.05.10

Keine Feiertagsvergütung bei unentschuldigtem Fehlen

Sonderzahlungen _ Brille Auf Entwicklungssheet

Normalerweise müssen Sie Ihren Mitarbeitern so genannte Feiertagsvergütung bezahlen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Sie brauchen jedoch keine Feiertagsvergütung zu bezahlen, wenn der Mitarbeiter eigenmächtig einen Brückentag einlegt – z. B. am Freitag nach Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam.


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