Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Arbeiten Ihre Mitarbeiter sonntags, feiertags oder nachts, honorieren Sie als Arbeitgeber diese Tätigkeit durch Lohnzuschläge. Prinzipiell können Sie Mehrzahlungen dieser Art steuerfrei leisten. Was passiert allerdings, wenn mehrere Zuschlagsarten zusammenfallen? Welche Sonderregelungen sollten Sie kennen? Alles Wichtige zum Thema Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit finden Sie hier.







