Insolvenzgeldumlage
Eine weitere Umlage, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer zahlen müssen, bildet die Insolvenzgeldumlage. Im Gegenzug zahlt die Bundesagentur für Arbeit über einen begrenzten Zeitraum hinweg Insolvenzgeld an Ihre Mitarbeiter, sollte Ihr Unternehmen in die Insolvenz geraten. Erfahren Sie hier, wie Sie die Umlage berechnen. Lesen Sie außerdem, für welche Mitarbeitergruppen die Zahlung entfällt.



