Insolvenzgeldumlage für 2012 beschlossen
Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, im nächsten Jahr wieder eine Insolvenzgeldumlage (U3) entrichten zu müssen. Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012 verabschiedet. Demzufolge wird die Insolvenzgeldumlage im nächsten Jahr 0,04 % betragen.
Nullrunde im Jahr 2011
Seit dem Jahr 2009 müssen die Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkassen abführen. Für das Jahr 2011 wurde die Insolvenzgeldumlage allerdings vorübergehend ausgesetzt, da im vorangegangenen Jahr ein ausreichend großer Überschuss erwirtschaftet wurde.
Mit der Insolvenzgeldumlage wird das Insolvenzgeld, das ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber insolvent ist, für maximal 3 Monate von der Bundesagentur für Arbeit erhält, finanziert. Bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2012 wurden zu erwartende Ausgaben in Höhe von 860 Mio. € zugrunde gelegt.
Entgeltfortzahlungsumlage und Mutterschutzumlage
Neben der Insolvenzgeldumlage müssen Arbeitgeber auch noch die Entgeltfortzahlungsumlage (U1) und die Mutterschutzumlage (U2) entrichten. Ausführliche Informationen zu diesen beiden Umlagen erhalten Sie hier.
