13.12.11
Wir haben bereits darüber berichtet, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) verzögern wird. Jetzt hat sich die Finanzministerkonferenz der Länder auf einen neuen Starttermin für ELStAM verständigt. Laut einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 2.12.2011 soll ELStAM nun zum 1.1.2013 starten.
mehr 03.11.11
Ab 1.1.2012 sollte die Lohnsteuerkarte im Papierformat Geschichte sein. Der Arbeitgeber sollte von da an die Lohnsteuerabzugsdaten per ELStAM elektronisch beim Finanzamt einholen. Allerdings liegt hier die Betonung auf dem Wörtchen „sollte“.
mehr 16.05.11
Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Leistungen für Ihre Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig sind, können Sie dies durch eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG beim Finanzamt klären lassen. Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft ist und bleibt für Sie kostenlos.
mehr 28.02.11
Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft ist ein probates Mittel, wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig sind: Sie legen den Sachverhalt Ihrem Betriebsstättenfinanzamt vor und erhalten kostenlos eine verbindliche Auskunft (§ 42e EStG).
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