Lohnsteueranmeldung

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich zur Anmeldung der Lohnsteuer beim Finanzamt verpflichtet. Seit dem 1.1.2005 erfolgt die Übermittlung der Daten – ebenso wie die Meldung zur Sozialversicherung – auf elektronischem Weg. Im Folgenden haben wir für Sie Informationen und praktische Arbeitshilfen in Sachen Lohnsteueranmeldung bereitgestellt.

Tools1 von 1 Einträgen

  • zuklappen

Lohnsteuer-Rechner

Lst Rechner

Mit dem "Lohnsteuer-Rechner" können Sie ausgehend vom Bruttolohn die Lohnsteuer und Abzüge für die Sozialversicherungen berechnen.


mehr
nach oben

Downloads3 von 3 Einträgen

  • zuklappen

Antrag auf Wegfall der Lohnsteueranmeldung (Musterschreiben)

Lohnsteueranmeldung

Von Ihrer Arbeitgeberpflicht zur Abgabe einer Lohnsteueranmeldung sind Sie zum einen befreit, wenn Sie keine lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer (mehr) beschäftigen. Zum anderen, entfällt diese Verpflichtung, wenn Sie nur noch Arbeitnehmer beschäftigen, für die Sie Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft zahlen.


mehr

Formular zur Lohnsteuer-Anmeldung 2012

Lohnsteueranmeldung _ Einkommenssteuererklärung

Haben Sie die Steuern für alle Mitarbeiter ermittelt, müssen Sie diese Summe Ihrem Finanzamt in der Lohnsteueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck mitteilen.


mehr

Format der CSV-Daten für das MAV Arbeitgeber

Lohnsteueranmeldung _ Deutsches Steuerformular

Entnehmen Sie diesem Formular, wie die CSV-Daten für Ihre Anfrage der Identifikationsnummer formatiert sein müssen.


mehr
nach oben

News3 von 4 Einträgen

  • zuklappen
13.12.11

ELStAM lässt noch bis 2013 auf sich warten

Lohnsteueranmeldung, ELStAM

Wir haben bereits darüber berichtet, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) verzögern wird. Jetzt hat sich die Finanzministerkonferenz der Länder auf einen neuen Starttermin für ELStAM verständigt. Laut einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 2.12.2011 soll ELStAM nun zum 1.1.2013 starten.


mehr
03.11.11

Starttermin ELStAM: 1.1.2012 verschiebt sich!

Lohnsteuer Anrufungsauskunft _ Tastatur

Ab 1.1.2012 sollte die Lohnsteuerkarte im Papierformat Geschichte sein. Der Arbeitgeber sollte von da an die Lohnsteuerabzugsdaten per ELStAM elektronisch beim Finanzamt einholen. Allerdings liegt hier die Betonung auf dem Wörtchen „sollte“.


mehr
16.05.11

Lohnsteuer-Anrufungsauskunft ist und bleibt kostenlos

Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Leistungen für Ihre Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig sind, können Sie dies durch eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG beim Finanzamt klären lassen. Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft ist und bleibt für Sie kostenlos.


mehr
nach oben

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen