Arbeitgeber haftet für Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter
Als Arbeitgeber verlassen Sie sich selbstverständlich auf die Arbeit Ihrer Lohnbuchhaltung. Wegen Ihrer Pflicht zur Lohnsteuerhaftung sollte Ihr Vertrauen aber nicht grenzenlos sein – vor allem in Bezug auf die eigenen Gehaltsabrechnungen der Buchhalter. Das zeigt der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 21.4.2010, VI R 29/08.
Im Urteilsfall hatte eine für die Lohnbuchhaltung zuständige Personalleiterin ihre eigenen Gehaltsabrechnungen so manipuliert, dass sie über 40.000 € zu wenig Lohnsteuer zahlte. Der Arbeitgeber bemerkte das erst nach ihrem Ausscheiden und informierte das Finanzamt. Trotzdem wurde er zur Lohnsteuerhaftung herangezogen. Denn das Vergehen der Personalleiterin war ihm als Arbeitgeber zuzurechnen.
Tipp 1: Am besten sorgen Sie dafür, dass kein Mitarbeiter für seine eigene Gehaltsabrechnung zuständig ist.
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