Arbeitgeber haftet für Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter

Als Arbeitgeber verlassen Sie sich selbstverständlich auf die Arbeit Ihrer Lohnbuchhaltung. Wegen Ihrer Pflicht zur Lohnsteuerhaftung sollte Ihr Vertrauen aber nicht grenzenlos sein – vor allem in Bezug auf die eigenen Gehaltsabrechnungen der Buchhalter. Das zeigt der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 21.4.2010, VI R 29/08.

Im Urteilsfall hatte eine für die Lohnbuchhaltung zuständige Personalleiterin ihre eigenen Gehaltsabrechnungen so manipuliert, dass sie über 40.000 € zu wenig Lohnsteuer zahlte. Der Arbeitgeber bemerkte das erst nach ihrem Ausscheiden und informierte das Finanzamt. Trotzdem wurde er zur Lohnsteuerhaftung herangezogen. Denn das Vergehen der Personalleiterin war ihm als Arbeitgeber zuzurechnen.

Tipp 1: Am besten sorgen Sie dafür, dass kein Mitarbeiter für seine eigene Gehaltsabrechnung zuständig ist.

Tipp 2: Für die schnelle Kontrolle, ob Brutto- und Nettolohn richtig berechnet wurden, nutzen Sie unser Tool Brutto-Netto-Rechner.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen