Formular zur Lohnsteuer-Anmeldung 2013

Haben Sie die Steuern für alle Mitarbeiter ermittelt, müssen Sie diese Summe Ihrem Finanzamt in der Lohnsteueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck mitteilen.

Damit bescheinigen Sie

  • die Lohnsteuer, die Sie einbehalten haben oder bei Pauschalversteuerung selbst übernehmen,
  • den Solidaritätszuschlag und
  • ggf. die Kirchenlohnsteuer.

So regelt es § 41a Einkommenssteuergesetz (EStG).

Die Lohnsteueranmeldung muss spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums erfolgen. Fällt ein Termin auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 108 AO, § 193 BGB)

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich authentifiziert elektronisch zu erstatten. Nur in Ausnahmefällen gilt das nicht.

Den aktuellen Vordruck zur Lohnsteueranmeldung 2013 finden Sie hier:


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