Keine neuen Lohnsteuerkarten 2011: So gehen Sie vor

Für 2011 bekommen Ihre Mitarbeiter erstmals keine neuen Lohnsteuerkarten. Denn künftig sollen Sie die auf der Lohnsteuerkarte enthaltenen Daten auf elektronischem Weg (ELStAM) bekommen. Ihr Mitarbeiter muss Ihnen dann nur noch seine steuerliche Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum nennen. 

Das ELStAM-Verfahren wird aber voraussichtlich erst 2012 starten. In 2011 gehen Sie daher so vor:

  • Heben Sie die Lohnsteuerkarte 2010 weiter auf. Sie dürfen sie nicht vernichten. Arbeiten Sie weiter mit den auf der Lohnsteuerkarte enthaltenen Daten.
  • Ihrem Mitarbeiter händigen Sie die Lohnsteuerkarte nur beim Beschäftigungsende oder (vorübergehend) aus, wenn er beim Finanzamt Änderungen eintragen lassen will (z. B. Kinder, Freibeträge).
  • Mitarbeiter, die 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigen, bekommen auf Antrag eine Ersatzbescheinigung vom Finanzamt. Ausnahme: Bei ledigen Auszubildenden können Sie nach Steuerklasse I abrechnen, sofern der Mitarbeiter Ihnen seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und seine Religionszugehörigkeit nennt. Außerdem muss er schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt. Die Bestätigung nehmen Sie zum Lohnkonto.

Tipp: Das Formular zur Lohnsteuer-Anmeldung 2011 finden Sie hier.


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